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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen
Gültig ab 01.03.2025
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von uns angeboten Leistungen, wie die Lieferung von Servicedienstleistungen, den Verleih von diversen Veranstaltungsmaterialien und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Mieter die nachfolgenden Bedingungen des Vermieters an.
Wir weisen darauf hin, dass in unseren Zelten Frittieren, Braten und Grillen nicht gestattet ist.
1.1 Angebote/Vertragsabschluss
Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertragsabschluss beginnt erst nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung und gilt damit für beide Parteien als verbindlich. Eine Vermietung an Dritte bis zur verbindlichen Buchung bleibt vorbehalten. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.
1.2 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt bei Übergabe der Mietgegenstände (Laufzeitbeginn) und endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände (Laufzeitende). Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.
1.3 Mietzeit und Mietpreise der Mietgegenstände
Die Mietpreise eines Mietgegenstandes gelten, wenn nicht anderweitig vertraglich geregelt für drei Tage, den jeweiligen Veranstaltungstag und den An- und Ablieferungstag/Abhol- und Rückgabetag. Für weitere Veranstaltungstage wird ein Teilbetrag der Grundmiete berechnet. Der Mietpreis gilt ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung und beinhaltet nicht Kosten für Transport, Aufstellung, Montage, Demontage oder sonstige Dienstleistungen, die über die reinen Gestellungen der Mietgegenstände hinausgehen.
1.4 Zahlung und Vertragsrücktritt
Die Zahlung hat in der Regel bei Übergabe, ohne jegliche Abzüge zu erfolgen. Bei Rechnungszahlung ist die gesamte Rechnungssumme, ohne Abzüge/ Skonti, 14 Kalendertage nach Rechnungserstellung fällig. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bis zu 14 Tage vor dem bestellten Termin fallen keine Kosten an. Bei Rücktritt bis zu 7 Tagen 50 % und bei weniger als 3 Tagen vor dem Termin, werden 80 % der vollen Miete fällig. Bei Mietgegenständen, die wir über unsere Geschäftspartner als Dritte für Sie hinzu buchen, wird die Zusatzbuchung als Vorkasse in Rechnung gestellt. Die bei einem Vertragsrücktritt fälligen Abstandszahlungen unserer Geschäftspartner trägt der Mieter.
2. Temporäre Bauten
2.1 Aufstellflächen
Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Zelt aufgestellt wird. Er ist verantwortlich das der Mietgegenstand am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an sich oder an Sachen, sowie ohne Beeinträchtigung anderer stehen kann. Er informiert den Vermieter über vorhandene Leitungen, Kabeln und anderen Vorrichtungen im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Die Stellfläche muss mindestens 1,0 Meter länger und 1,0 Meter breiter sein als die gebuchte Grundfläche des Zeltes. Für den Transport des Mietgegenstandes durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen kurzen Zugangsweg nutzen kann. Stellt der Mieter Hilfspersonen zur Verfügung, so werden diese auf Gefahr des Mieters tätig.
2.2 Öffentliche Stellflächen – baubehördlich festgelegten Bestimmungen
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen und Plätzen, ist der Mieter verantwortlich für die Genehmigungen und Sicherungen der Stellflächen. Die Kosten hierfür sind vom Mieter zu tragen. Bei unseren Zelten gelten die baubehördlich festgelegten Bestimmungen für „Fliegende Bauten“. Wir sind als Vermieter von einer Baugenehmigung und einer Ausführungsgenehmigung befreit und bauen unsere Zelte grundsätzlich nicht über 75 qm Grundfläche hinaus.
2.3 Besondere Umstände
Kann der Vermieter die Mietsache aufgrund besonderer von ihm nicht zu vertretender Umstände wie höhere Gewalt (Sturm ab Windstärke 8 (62-74 km/h), starker Regen, Gewitter, Frost, Schneefälle, Unfall usw.) nicht bzw. nicht rechtzeitig aufbauen, so wird er von seiner Verpflichtung zur Leistung freigestellt. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
2.4 Sturm- und Unwettergefahren
Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter die Zeltanlage allseitig dicht zu verschließen und ggf. von Personen räumen zu lassen. Ist ein sicherer Stand des Mietgegenstandes nicht zu gewährleisten, oder beträgt die gemeldete Windstärke mehr als 70 km/h (Windstärke 8), so ist dieser vom Mieter unverzüglich abzubauen.
Sollte es im Falle der Missachtung zu Schäden kommen, haftet der Mieter für Folgeschäden und Ersatzbeschaffungen. Unbeaufsichtigte Zelte vor und nach der Veranstaltung sind grundsätzlich dicht zu verschließen.
2.5 Zeltsicherungen
Die Zelte und Pavillons sind immer ausreichend gegen Wind abzusichern. Hierbei werden je nach Bodenbeschaffenheit Erdnägel/Heringe oder Gewichte mitgeliefert. Das Setzen von Erdnägeln geschieht auf Verantwortung des Mieters. Für Schäden, die durch das Setzen von Erdnägeln entstehen (z.B. an Pflastersteinen, Drainage) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die mitgelieferten Sicherungsvorrichtungen sind für normale Wetterverhältnisse ausreichend, bei Extremwetter ist der Mieter verantwortlich ggf. für zusätzliche Sicherungen zu sorgen oder gemäß Punkt 2.4 zu handeln.
3. Non-Food Catering Mietgegenstände
3.1 Bestellmenge
Wir vermieten Porzellan und Besteck für Veranstaltungen ab 15 Personen. Wird nicht die volle Menge der Mietteile benutzt, bleibt der Mietzins in voller Höhe bestehen.
3.2 Hygiene
Porzellan, Besteck und Speisewärmer werden durch uns maschinell gereinigt und dann für Sie in verschlossenen Kunststoff Transportbehältern eingelagert und ausgeliefert. Alle Mietgegenstände sollten vor dem Einsatz vom Mieter einer Kurzreinigung unterzogen werden.
3.3 Geschirr-Rückgabe und Reinigung
Bei Abholung durch den Vermieter müssen die Mietartikel, wie sie auch bei der Anlieferung gepackt waren, bereitstehen. Porzellan, Besteck und Speisewärmer werden nach der Rückgabe grundsätzlich von uns gereinigt. Die Reinigungsgebühr ist im Mietpreis bereits enthalten.
Die Mietartikel sind vom Mieter grob vorgereinigt (abgespült oder kurz durchgespült) ohne Essensreste, Fettreste etc. zurückgegeben, sodass sie sofort maschinell gereinigt werden können.
Wenn die Mietartikel eine Verschmutzung aufweisen, die über das übliche Maß hinausgeht, hat Vermieter das Recht, die zusätzlich entstehenden Kosten für die Reinigung dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen.
3.4 Beschädigungen und Verlust
Bei der Anlieferung/Abholung der Mietsache muss der Kunde die die Mietsache sofort kontrollieren. Eventuell fehlende Teile oder Beschädigungen müssen binnen zwei Stunden nach Warenübergabe telefonisch oder per WhatsApp gemeldet werden.
4. Qualitätskontrolle / Abholung und Rückgabe
4.1 Abholung, Retournierung und Kontrolle
Der Mieter kann den Mietgegenstand am Lager selbst abholen. Bei der Abholung muss der Mieter den Mietgegenstand auf Vollständigkeit prüfen. Fehlende oder beschädigte Teile hat der Mieter unverzüglich zu melden, sodass eine rechtzeitige Nachlieferung möglich ist. Zudem hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand ordnungs- und vorschriftsgemäß transportiert wird. Wenn nicht anders vereinbart, hat der Mieter den Mietgegenstand spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung wieder zurückzubringen.
4.2 Reinigung und Bedienung
Der Mieter muss den Mietgegenstand sorgfältig behandeln und von grober Verschmutzung gereinigt zurückzugeben. Wenn die Mietartikel eine Verschmutzung aufweisen, die über das übliche Maß hinausgeht, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
5. Haftung
5.1 Haftung und Versicherung
Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung des Zeltes oder dem Eventzubehör ergeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mietgegenstände nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert sind. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er den Vermieter von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
5.2 Schäden an den Mietgegenständen
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Diebstahl und Vandalismus. Der Mieter hat Schäden unverzüglich zu melden. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit der Rückgabe. Bei der Rückgabe wird der Mietgegenstand innerhalb 24 Stunden auf Vollständigkeit, Schäden und Verschmutzung kontrolliert. Vom Vermieter festgestellte Mängel können noch 14 Tage nach Rücklieferung schriftlich beim Mieter geltend gemacht werden. Alle Mietobjekte sind Gebrauchsgegenstände und können Nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen, der Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Bei Verlust oder Beschädigungen des Mietgegenstandes werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dem Kunden berechnet.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er hat den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache sicher zu stellen. Heizgeräte (z.B. Gasheizpilze) oder ähnliche Hitzequellen dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von den Zeltwänden aufgestellt und betrieben werden, sodass auch bei möglichen Windbewegungen keine Schäden entstehen können. Etwaige Kosten, die durch Reinigung und Erneuerung des Materials entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekt Sorge tragen. Unsere Mietgegenstände sind mit unserem Logo, Nummern oder Aufschriften versehen, diese dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
7. Datenschutz
7.1 Fotos
Der Mieter genehmigt dem Vermieter Fotoaufnahmen der aufgebauten Mietsachen auf seinem Grundstück. Der Vermieter darf diese Aufnahmen zu Werbezwecken, ohne Nennung von entsprechenden Adressen oder Namen des Mieters, uneingeschränkt verwenden.
7.2 Datenerhebung
Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Kunde hat hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, E-Mail oder telefonisch mitteilen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
8.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeit ist der Geschäftssitz des Vermieters.
8.5 Diese Allgemeine Geschäftsbedingung und Mietbedingung des Partyzeltverleih Münsterland ist ab dem 01.03.2025 gültig.